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„Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarktintegrität schadet dem Finanzplatz Deutschland“

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Das IDW begrüßt die vom Gesetzentwurf verfolgte Absicht, das System der Governance insgesamt sowie das Zusammenwirken zwischen Unternehmensführung, Abschlussprüfung und staatlicher Aufsicht zu verbessern, um Fälle wie Wirecard künftig bestmöglich zu verhindern. Allerdings bleiben laut Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Sprecher des Vorstands des IDW, die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Unternehmensgovernance hinter dem Erforderlichen zurück und seien teilweise unklar. Daher fordert das IDW eine gesetzliche Klarstellung der Vorstandspflicht, ein angemessenes und wirksames Compliance-Management-System einzurichten, das wirtschaftskriminellen Handlungen vorbeugt. Die Einrichtung ist vom Aufsichtsrat zu bestätigen und vom Abschlussprüfer zu prüfen. Zudem sollte der Vorstand verpflichtet werden, im Abschluss eine explizite Aussage dazu abzugeben, dass ihm keine Tatsachen oder Gegebenheiten bekannt sind, die dem Fortbestand des Unternehmens für die nächsten zwölf Monate entgegenstehen.

Ebenso begrüßt der IDW den Vorschlag, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit weitergehenden Befugnissen gegenüber Kapitalmarktunternehmen auszustatten. „Wir regen zusätzlich an, die Strafverfolgung von Bilanzbetrug im Bereich organisierter Kriminalität beim Bundeskriminalamt (BKA) zu zentralisieren“, so Naumann.

Allerdings hält der IDW die Vorschläge zur Reform der Abschlussprüfung im Gesetzesentwurf für nicht zielführend, da kein systematisches Versagen des Instituts der Abschlussprüfung zu erkennen sei. So könne eine weitergehende Trennung von Prüfung und Beratung nicht mit dem Fall Wirecard begründet werden. Ferner sei nicht zu erkennen, warum eine Verkürzung der Pflicht zur externen Rotation dazu beitragen könnte, vergleichbare Betrugsfälle in der Zukunft zu verhindern. Beide Maßnahmen bergen laut IDW indes die Gefahr, die Prüfungsqualität zu belasten.

„Zudem muss man feststellen, dass die Vorschläge des Referentenentwurfs massiv in die Geschäftsmodelle des Berufsstands eingreifen würden“, mahnt Naumann. Dies gelte insbesondere für die vorgeschlagene Neuregelung der Haftung des Wirtschaftsprüfers (bei der Durchführung von Abschlussprüfungen wie anderen Dienstleistungen).

Schließlich weist das IDW darauf hin, dass die vorgeschlagenen Regulierungsmaßnahmen insgesamt potenziellen Berufsnachwuchs der Wirtschaftsprüfung abschrecken und damit nicht nur dauerhaft die Qualität der Abschlussprüfung belasten, sondern darüber hinaus der deutschen Wirtschaft künftig eine moderne und leistungsfähige Wirtschaftsprüfung in der Breite nicht mehr zur Verfügung stehen würde. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung IDW

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) mit Sitz in Düsseldorf vereint Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Deutschlands auf freiwilliger Basis. Das IDW ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck gemäß Satzung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.

www.idw.de

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