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ArchivJuli 2019

Neue Doppelspitze bei Angermann Valuation

Ab 1. August 2019 bilden Gabriele Dose und Stefan Gunkel die neue Geschäftsführung der Angermann Valuation & Advisory GmbH. Eines der Ziele der Doppelspitze ist es, das Expansionspotenzial des Unternehmens auszuschöpfen.

Deka: Risikovorstand scheidet Mitte 2020 aus

Manuela Better, Risikovorstand der Deka Bank Deutsche Girozentrale und zuständig für Risikocontrolling, Wertpapier-Fondsrisikocontrolling, Marktfolge Kredit, Recht sowie Compliance, hat dem Verwaltungsrat mitgeteilt, dass sie ihren Ende Mai 2020 auslaufenden Vorstandsvertrag nicht verlängern möchte. Bis zu diesem Zeitpunkt wird sie ihre Aufgaben als Risikovorstand weiterhin wahrnehmen.

BaFin warnt vor BCB4U Bank AG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der BCB4U Bank AG keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.

FinVermV verzögert sich weiter

Auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 28. Juni 2019 hat der Bundesrat die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) nicht behandelt. Darauf weist die Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft in einem Newsletter hin.

Fair Solutions muss Finanzportfolioverwaltung einstellen und abwickeln

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Fair Solutions e. K., Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdiensten, Leonberg und Bretten, mit Bescheid vom 12. Juni 2019 aufgegeben, die Finanzportfolioverwaltung sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens bei Detonation einer Weltkriegsbombe

Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Betreiber eines Recyclingunternehmens bzw. der Eigentümer des Betriebsgrundstücks nicht verschuldensunabhängig haften, wenn bei der Zerkleinerung eines Betonteils ein darin einbetonierter Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg detoniert.

Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens bei Detonation einer Weltkriegsbombe

Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Betreiber eines Recyclingunternehmens bzw. der Eigentümer des Betriebsgrundstücks nicht verschuldensunabhängig haften, wenn bei der Zerkleinerung eines Betonteils ein darin einbetonierter Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg detoniert.

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